Übertritt aufs Gymnasium in die Oberstufe
Jederzeit willkommen sind alle, die sich später für den Übertritt auf das Gymnasium entscheiden – unser durchlässiges Bildungssystem eröffnet glücklicherweise viel Spielraum.
Dafür gelten überschaubare Regeln: Die Schülerin oder der Schüler hat die Erlaubnis zum Vorrücken in diese Jahrgangsstufe erhalten. Wir erstellen eine Aufnahmeprüfung (schriftlich, über die Vorrückungsfächer des Gymnasiums in der vorhergehenden Jahrgangsstufe) und laden Ihr Kind zu einer Probezeit ein. Für Schülerinnen und Schüler, die nach dem Besuch einer ausländischen Schule in die Jahrgangsstufe 12 oder 13 aufgenommen werden wollen, kann die oder der Ministerialbeauftrage Einzelregelungen treffen (laut § 6 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO).
Da wir uns am liebsten mit Ihnen persönlich austauschen und Möglichkeiten schaffen möchten, freuen wir uns, wenn Sie uns direkt kontaktieren: Unter der Nummer 08652 / 976490 erreichen Sie uns montags bis freitags (7:45 Uhr bis 15 Uhr).
Für eine Anmeldung zum Eintritt in die Oberstufe können Sie sich an die Schulleitung oder die Beratungslehrkraft wenden. Beide erreichen Sie unter: